Verpackungshersteller
Sie fertigen Dosen, Flaschen, Kartons, Beutel… Der größte Teil trifft Sie: die technische Dokumentation erstellen und die Konformitätserklärung für jede Verpackungsart unterschreiben.
Art. 15, 38 und 39Dringend · Gesetzliche Frist läuft
Wenn Ihr Unternehmen Produkte verpackt —oder sie bereits verpackt importiert— um sie in der EU zu verkaufen, braucht ab dem 12. August 2026 jede Verpackungsart eine unterschriebene Konformitätserklärung und ihre technische Dokumentation. Ohne diese Unterlagen darf diese Verpackung nicht verkauft werden. Mit ConformaPack beantworten Sie einen Fragebogen in einfacher Sprache und laden alles unterschriftsfertig herunter.
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Ohne Registrierung und ohne Karte: Der Generator läuft vollständig in Ihrem Browser. Nur für den PDF-Download fragen wir nach einem kostenlosen Google-Konto. Keine Berater für 150 € die Stunde, keine 200 Seiten Verordnung.
Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026. Verpackung ohne Unterlagen darf in der EU nicht mehr verkauft werden.
Vergangene Zeit seit dem 12. August 2026, dem Datum, ab dem das europäische Verpackungsgesetz (Verordnung (EU) 2025/40) für jede Verpackung eine Konformitätserklärung verlangt.
Diese Seite gibt Ihnen das Wesentliche auf Deutsch. Die Oberfläche des Generators ist auf Spanisch, aber die Dokumente werden auf Deutsch ausgegeben: Erklärung, Übersichtsmatrix und Checkliste der technischen Unterlagen. Nach § 62 VerpackDG darf die EU-Konformitätserklärung auf Deutsch oder Englisch vorgehalten werden — beide erzeugt ConformaPack.
Zum Generator■ Siegel · Konformitätserklärung · technische Dokumentation · unterschriftsfertig · Siegel ■
Betrifft mich das?
Die schnelle Regel: Wenn Sie Verpackungen herstellen, Ihr Produkt verpacken oder bereits verpacktes Produkt importieren, betrifft es Sie. Das Gesetz verteilt die Pflichten über die gesamte Lieferkette, und klein zu sein befreit nicht: Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) unterscheidet nicht nach Größe.
Sie fertigen Dosen, Flaschen, Kartons, Beutel… Der größte Teil trifft Sie: die technische Dokumentation erstellen und die Konformitätserklärung für jede Verpackungsart unterschreiben.
Art. 15, 38 und 39Sie bringen Verpackungen oder verpackte Produkte von außerhalb der EU. Vor dem Verkauf müssen Sie prüfen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, und eine Kopie der Unterlagen aufbewahren.
Art. 18Sie verpacken Konserven, Kosmetik, Getränke, Honig… oder bestellen Verpackungen mit Ihrer Marke. Vor dem Gesetz können Sie als Hersteller gelten, mit denselben Pflichten. Egal, ob Sie zu dritt im Unternehmen sind.
LieferketteVerkaufen Sie online mit eigenen Kartons, Umschlägen oder Füllmaterial? Diese Versandverpackung gilt für dieses Gesetz ebenfalls als Verpackung. Und wenn Sie weiterverkaufen, müssen Sie prüfen, dass Ihre Lieferanten die Unterlagen haben.
PrüfpflichtIn drei Schritten
Drei Schritte. Keine Meetings, keine „Preis auf Anfrage"-Angebote.
Sie beantworten einen einfachen Fragebogen: welches Material, was enthalten ist, ob Lebensmittelkontakt, ob wiederverwendbar. Mit Auswahllisten und Beispielen, ohne Fachjargon. Etwa 3 Minuten pro Verpackung.
ConformaPack formuliert Ihre Konformitätserklärung nach dem offiziellen Muster (Anhang VIII der Verordnung) und stellt die geordnete technische Dokumentation (Anhang VII) zusammen, mit der Liste der Nachweise, die Sie sammeln müssen.
Sie laden das Dokument herunter, die verantwortliche Person Ihres Unternehmens unterschreibt es und Sie legen es ab. Mit den Updates informieren wir Sie, wenn sich etwas ändert (Etiketten 2028, Recyclingfähigkeit 2030…).
Interaktive Demo
Sie müssen uns nicht glauben: der Generator ist offen, damit Sie ihn mit einer echten Verpackung von Anfang bis Ende ausprobieren.
Ohne Registrierung, ohne Karte: der Generator läuft vollständig in Ihrem Browser. Nur für den PDF-Download fragen wir nach einem kostenlosen Google-Konto. Die Dokumente kommen in sieben Sprachen heraus, Deutsch eingeschlossen — mit dem wörtlichen Wortlaut des Anhangs VIII aus dem Amtsblatt.
Preise
Eine Einmalzahlung, um Ihre Verpackungen zu dokumentieren, und ein optionales Abo, damit die Regel Sie nicht wieder überrascht. Weniger als das erste Meeting mit einer Beratung kostet.
149 € · Einmalzahlung
Grenze: bis zu 10 Verpackungsarten
Einmalige, sichere Zahlung über Stripe. Mit dem Kauf akzeptieren Sie die Vertragsbedingungen und die Rückerstattungsgarantie samt ihren Bedingungen. Die Rechtstexte liegen nur auf Spanisch vor.
Für Abfüller
249 € · Einmalzahlung
Grenze: bis zu 30 Verpackungsarten
Einmalige, sichere Zahlung über Stripe. Mit dem Kauf akzeptieren Sie die Vertragsbedingungen und die Rückerstattungsgarantie samt ihren Bedingungen. Die Rechtstexte liegen nur auf Spanisch vor.
39 € / Monat · optional
Erfordert ein Einmal-Paket
Monatliches Abo über Stripe. Jederzeit zum Periodenende kündbar. Mit dem Abschluss akzeptieren Sie die Bedingungen. Die Rückerstattungsgarantie gilt nicht für Monatsbeiträge.
Einführungspreise. Alle drei Pakete sind bereits buchbar. Zahlungen über Stripe: ConformaPack sieht und speichert keine Kartendaten. Die Umsatzsteuer wird beim Bezahlen nach Land und Steuerstatus berechnet. Widerrufsrecht und Rückerstattungsgarantie (freiwillig und an Bedingungen geknüpft) stehen in den Vertragsbedingungen, die nur auf Spanisch vorliegen. Der Test mit 2 Verpackungen ist und bleibt kostenlos. Das ist nicht alles, was das Gesetz verlangt: ConformaPack deckt die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen der PPWR ab. Es ersetzt nicht Ihre nationale Registrierung (LUCID und Systembeteiligung nach VerpackDG). Das sind eigenständige Pflichten, die beide weitergelten.
Kein Kleingedrucktes
Stimmt, und hier ist der Link: das Muster steht in Anhang VIII der Verordnung, kostenlos und in 24 Sprachen. Was Geld kostet, ist nicht das Muster. Es ist zu wissen, was unter Nummer 6 steht, solange keine harmonisierten Normen veröffentlicht sind, nichts zu erklären, was Sie nicht belegen können, technische Unterlagen und Erklärung deckungsgleich zu halten und das für jede Verpackungsart fehlerfrei zu wiederholen. Wenn Ihnen das Muster reicht, nehmen Sie es: dann haben wir Ihnen wenigstens die Suche erspart.
Das ist kein Versprechen, das ist überprüfbar. Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge Ihres Browsers, gehen Sie auf den Netzwerk-Tab und füllen Sie Ihre Verpackungen aus. Sie werden keine einzige Anfrage mit Ihren Daten sehen, denn der Generator läuft vollständig auf Ihrem Rechner. Dem Server wird nur mitgeteilt, wie viele Verpackungsarten es sind, um Demo oder Paket zu unterscheiden.
Jede aus dem Portal ausgestellte Erklärung trägt eine eigene Nummer und einen QR-Code. Wer ihn scannt, sieht, dass das Dokument existiert und zu wem es gehört, ohne Sie zu behelligen. Genau das verlangen Handel und Industriekunden am Ende.
Die meisten günstigen Generatoren übersetzen die Erklärung, liefern die technischen Unterlagen nach Anhang VII aber nur auf Englisch — manche schreiben das sogar auf der eigenen Website. Hier kommen alle drei Dokumente — Erklärung, Übersichtsmatrix und Checkliste zu Anhang VII — in derselben Sprache heraus, in einer von sieben.
In der Branche kursieren Versprechen von „garantierter Konformität“ oder „rechtssicheren“ Dokumenten. Es lohnt sich zu wissen, dass die Verordnung das niemandem erlaubt: Artikel 39 legt die Verantwortung für die Erklärung auf denjenigen, der sie unterzeichnet — also auf Sie. Und die PPWR sieht keine Stelle vor, die Ihre Verpackung zertifiziert: die Bewertung ist interne Fertigungskontrolle (Modul A, Anhang VII). Hier werden Sie nicht lesen, dass wir Ihnen etwas garantieren, denn wir könnten es nicht halten. Wir bereiten die Dokumente in der amtlichen Struktur auf und sagen Ihnen, welche Nachweise Ihnen fehlen.
Manche im Markt geben Ihnen 30 Tage, um Ihre Dokumente erneut herunterzuladen; andere verlangen ein laufendes Abo, nur um den Zugang zu behalten. Hier zahlen Sie einmal, und es läuft kein Countdown: Sie melden sich an und laden erneut herunter, wann Sie wollen. Bewahren Sie trotzdem Ihre eigene Kopie auf — die Verordnung verlangt, die Erklärung 5 Jahre aufzubewahren (10 bei wiederverwendbaren Verpackungen, Art. 15.3), und die Dokumente gehören vom ersten Tag an Ihnen, als PDF.
Ein einseitiges Dokument, in dem Ihr Unternehmen schriftlich erklärt, dass ein Verpackungstyp die EU-Verpackungsverordnung erfüllt: welche Materialien er enthält, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind und dass die technischen Unterlagen (Anhang VII) vorliegen. Pflicht ab dem 12. August 2026 (Verordnung (EU) 2025/40, Art. 39 und Anhang VIII).
Nein. Die Verordnung sieht die interne Fertigungskontrolle vor (Modul A, Anhang VII): das Unternehmen prüft und dokumentiert selbst. Kein externer Auditor, keine Zertifizierungsstelle — aber die Unterlagen müssen vorliegen und aufbewahrt werden.
Nein, es gilt: eine Erklärung pro Verpackungstyp. Flasche, Verschluss, Etikett, Umkarton und Versandkarton sind fünf Typen — also fünf Erklärungen. Deshalb decken die Pakete 10 oder 30 Typen ab.
Ein Detail, das Geld sparen kann: Innerhalb derselben Art können Varianten, die sich nur in der Größe unterscheiden und die Konformität nicht berühren, in einer einzigen „Familien“-Erklärung zusammengefasst werden. Der Leitfaden der Kommission lässt das zu, und die portugiesische Behörde hat es in ihrem Rundschreiben vom Juli 2026 schriftlich festgehalten. Bevor Sie Verpackungen zählen: prüfen Sie, welche wirklich unterschiedliche Arten sind — vielleicht brauchen Sie weniger Erklärungen als gedacht.
Dann darf diese Verpackung rechtlich nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Eine Marktaufsicht kann die Unterlagen anfordern und den Rückruf anordnen; die Mitgliedstaaten legen Sanktionen fest.
Ja: der Generator ist für 2 Verpackungen offen, mit einem vorausgefüllten Beispiel. Ohne Registrierung und ohne Karte; nur der PDF-Download erfordert ein kostenloses Google-Konto. Die Dokumente kommen auch auf Deutsch heraus (sieben Sprachen, im Wortlaut des Amtsblatts); die Oberfläche des Generators ist auf Spanisch.
Nein — und misstrauen Sie jedem, der das verspricht. ConformaPack erstellt die Dokumente mit der richtigen Struktur und sagt Ihnen, welche Nachweise Sie sammeln müssen. Dass die Angaben stimmen, erklärt und unterschreibt immer Ihr Unternehmen.
ConformaPack ist ein dokumentarisches Hilfswerkzeug, keine Rechtsberatung: Es formuliert und ordnet die Erklärung und die technische Dokumentation nach den offiziellen Mustern der Verordnung (EU) 2025/40. Die Konformitätserklärung wird immer von der verantwortlichen Person Ihres Unternehmens unterschrieben, die die Verpackung in Verkehr bringt und für die Einhaltung haftet. Wir sind keine benannte Stelle, kein Labor und keine Anwaltskanzlei, und die Nutzung von ConformaPack ist keine Rechtsberatung. Für komplexe Fälle stimmen Sie sich mit Ihrem Berater ab.
Beratung
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