ConformaPack

Dringend · Gesetzliche Frist läuft

Der Papierkram des neuen Verpackungsgesetzes, in 3 Minuten erledigt

Wenn Ihr Unternehmen Produkte verpackt —oder sie bereits verpackt importiert— um sie in der EU zu verkaufen, braucht ab dem 12. August 2026 jede Verpackungsart eine unterschriebene Konformitätserklärung und ihre technische Dokumentation. Ohne diese Unterlagen darf diese Verpackung nicht verkauft werden. Mit ConformaPack beantworten Sie einen Fragebogen in einfacher Sprache und laden alles unterschriftsfertig herunter.

Vorher das vollständige Dokument mit Beispieldaten ansehen →

Ohne Registrierung und ohne Karte: Der Generator läuft vollständig in Ihrem Browser. Nur für den PDF-Download fragen wir nach einem kostenlosen Google-Konto. Keine Berater für 150 € die Stunde, keine 200 Seiten Verordnung.

Kartons und Verpackungen bereit zur Etikettierung in einem Lager

In Kraft · vergangene Zeit

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026. Verpackung ohne Unterlagen darf in der EU nicht mehr verkauft werden.

Vergangene Zeit seit dem 12. August 2026, dem Datum, ab dem das europäische Verpackungsgesetz (Verordnung (EU) 2025/40) für jede Verpackung eine Konformitätserklärung verlangt.

Ref.: ABl. L 2025/40Bereits verpflichtend

Sprache Ihrer Dokumente

Diese Seite gibt Ihnen das Wesentliche auf Deutsch. Die Oberfläche des Generators ist auf Spanisch, aber die Dokumente werden auf Deutsch ausgegeben: Erklärung, Übersichtsmatrix und Checkliste der technischen Unterlagen. Nach § 62 VerpackDG darf die EU-Konformitätserklärung auf Deutsch oder Englisch vorgehalten werden — beide erzeugt ConformaPack.

Zum Generator

Betrifft es Sie? Prüfen Sie es in 30 Sekunden

Verpacken Sie eigene Produkte oder bestellen Sie Verpackungen mit Ihrer Marke?
Importieren Sie bereits verpackte Ware von außerhalb der EU?
Verkaufen Sie online mit eigenen Kartons, Versandtaschen oder Füllmaterial?

Betrifft mich das?

Wer die Vorgaben erfüllen muss

Die schnelle Regel: Wenn Sie Verpackungen herstellen, Ihr Produkt verpacken oder bereits verpacktes Produkt importieren, betrifft es Sie. Das Gesetz verteilt die Pflichten über die gesamte Lieferkette, und klein zu sein befreit nicht: Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) unterscheidet nicht nach Größe.

Logistiklager mit Regalen voller Kartons und Paletten
Hersteller, Abfüller, Importeure und Online-Shops: Das Gesetz verteilt die Pflichten über die gesamte Kette

Verpackungshersteller

Sie fertigen Dosen, Flaschen, Kartons, Beutel… Der größte Teil trifft Sie: die technische Dokumentation erstellen und die Konformitätserklärung für jede Verpackungsart unterschreiben.

Art. 15, 38 und 39

Importeure

Sie bringen Verpackungen oder verpackte Produkte von außerhalb der EU. Vor dem Verkauf müssen Sie prüfen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, und eine Kopie der Unterlagen aufbewahren.

Art. 18

Abfüller und Marken

Sie verpacken Konserven, Kosmetik, Getränke, Honig… oder bestellen Verpackungen mit Ihrer Marke. Vor dem Gesetz können Sie als Hersteller gelten, mit denselben Pflichten. Egal, ob Sie zu dritt im Unternehmen sind.

Lieferkette

Händler und Online-Shops

Verkaufen Sie online mit eigenen Kartons, Umschlägen oder Füllmaterial? Diese Versandverpackung gilt für dieses Gesetz ebenfalls als Verpackung. Und wenn Sie weiterverkaufen, müssen Sie prüfen, dass Ihre Lieferanten die Unterlagen haben.

Prüfpflicht

In drei Schritten

So funktioniert ConformaPack

Drei Schritte. Keine Meetings, keine „Preis auf Anfrage"-Angebote.

Verpackung beschreiben

Sie beantworten einen einfachen Fragebogen: welches Material, was enthalten ist, ob Lebensmittelkontakt, ob wiederverwendbar. Mit Auswahllisten und Beispielen, ohne Fachjargon. Etwa 3 Minuten pro Verpackung.

Wir erstellen die Unterlagen

ConformaPack formuliert Ihre Konformitätserklärung nach dem offiziellen Muster (Anhang VIII der Verordnung) und stellt die geordnete technische Dokumentation (Anhang VII) zusammen, mit der Liste der Nachweise, die Sie sammeln müssen.

Unterschreiben, ablegen, weitermachen

Sie laden das Dokument herunter, die verantwortliche Person Ihres Unternehmens unterschreibt es und Sie legen es ab. Mit den Updates informieren wir Sie, wenn sich etwas ändert (Etiketten 2028, Recyclingfähigkeit 2030…).

Interaktive Demo

Gratis testen mit 2 Verpackungen

Sie müssen uns nicht glauben: der Generator ist offen, damit Sie ihn mit einer echten Verpackung von Anfang bis Ende ausprobieren.

  • Klicken Sie auf «Ver ejemplo» (Beispiel laden): das Formular füllt sich mit einer fiktiven Konservenfabrik.
  • Ersetzen Sie die Daten durch Ihre eigenen und sehen Sie zu, wie die Erklärung live entsteht.
  • Laden Sie den Entwurf und die Checkliste der technischen Unterlagen herunter.
Demo testen (auf Spanisch) Das vollständige Dokument ansehen

Ohne Registrierung, ohne Karte: der Generator läuft vollständig in Ihrem Browser. Nur für den PDF-Download fragen wir nach einem kostenlosen Google-Konto. Die Dokumente kommen in sieben Sprachen heraus, Deutsch eingeschlossen — mit dem wörtlichen Wortlaut des Anhangs VIII aus dem Amtsblatt.

Preise

Klare Preise, klare Grenzen

Eine Einmalzahlung, um Ihre Verpackungen zu dokumentieren, und ein optionales Abo, damit die Regel Sie nicht wieder überrascht. Weniger als das erste Meeting mit einer Beratung kostet.

Pack 10

149 € · Einmalzahlung

Grenze: bis zu 10 Verpackungsarten

  • Konformitätserklärung je Art (offizielles Muster, Anhang VIII), unterschriftsfertig
  • Technische Dokumentation je Verpackung geordnet (Anhang VII)
  • Klare Liste der zu sammelnden Nachweise
  • PFAS-Hinweis bei Lebensmittelkontakt
  • Kennzeichnungsblätter für Spanien, Italien und Frankreich, aus denselben Daten und ohne Aufpreis
Kaufen — 149 €

Einmalige, sichere Zahlung über Stripe. Mit dem Kauf akzeptieren Sie die Vertragsbedingungen und die Rückerstattungsgarantie samt ihren Bedingungen. Die Rechtstexte liegen nur auf Spanisch vor.

Für Abfüller

Pack 30

249 € · Einmalzahlung

Grenze: bis zu 30 Verpackungsarten

  • Alles aus Pack 10, für bis zu 30 Verpackungsarten
  • Vollständige Übersicht Ihres Sortiments, damit keine fehlt
  • Vorlagen je Familie (Dose, Glas, Karton, Versand…)
  • Vorrangiger E-Mail-Support
  • „Bevor Sie verkaufen in…“: die Herstellerregistrierung, die in Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Portugal verlangt wird, mit dem jeweiligen amtlichen Link
Kaufen — 249 €

Einmalige, sichere Zahlung über Stripe. Mit dem Kauf akzeptieren Sie die Vertragsbedingungen und die Rückerstattungsgarantie samt ihren Bedingungen. Die Rechtstexte liegen nur auf Spanisch vor.

Updates

39 € / Monat · optional

Erfordert ein Einmal-Paket

  • Wir überwachen die Regel für Sie
  • Bei Änderungen prüfen wir Ihre Dokumente und sagen, was anzupassen ist
  • Neue Verpackungen zum reduzierten Preis
  • Jederzeit kündbar, ohne Bindung
Abonnieren — 39 €/Monat

Monatliches Abo über Stripe. Jederzeit zum Periodenende kündbar. Mit dem Abschluss akzeptieren Sie die Bedingungen. Die Rückerstattungsgarantie gilt nicht für Monatsbeiträge.

Einführungspreise. Alle drei Pakete sind bereits buchbar. Zahlungen über Stripe: ConformaPack sieht und speichert keine Kartendaten. Die Umsatzsteuer wird beim Bezahlen nach Land und Steuerstatus berechnet. Widerrufsrecht und Rückerstattungsgarantie (freiwillig und an Bedingungen geknüpft) stehen in den Vertragsbedingungen, die nur auf Spanisch vorliegen. Der Test mit 2 Verpackungen ist und bleibt kostenlos. Das ist nicht alles, was das Gesetz verlangt: ConformaPack deckt die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen der PPWR ab. Es ersetzt nicht Ihre nationale Registrierung (LUCID und Systembeteiligung nach VerpackDG). Das sind eigenständige Pflichten, die beide weitergelten.

Zum Vergleichen, bevor Sie sich entscheiden. Mit dem Pack 10 kostet jeder Verpackungstyp 14,90 € — inklusive Konformitätserklärung (Anhang VIII) und Checkliste der technischen Unterlagen (Anhang VII). Bezahlvorlagen am Markt liegen bei rund 49 € pro Dokument und decken meist nur die Erklärung ab; Beratungsprojekte beginnen bei mehreren hundert Euro. Die Demo mit 2 Verpackungen ist gratis.

Kein Kleingedrucktes

Sechs Dinge, die wir Ihnen lieber selbst sagen

„Aber die Vorlage gibt es doch umsonst“

Stimmt, und hier ist der Link: das Muster steht in Anhang VIII der Verordnung, kostenlos und in 24 Sprachen. Was Geld kostet, ist nicht das Muster. Es ist zu wissen, was unter Nummer 6 steht, solange keine harmonisierten Normen veröffentlicht sind, nichts zu erklären, was Sie nicht belegen können, technische Unterlagen und Erklärung deckungsgleich zu halten und das für jede Verpackungsart fehlerfrei zu wiederholen. Wenn Ihnen das Muster reicht, nehmen Sie es: dann haben wir Ihnen wenigstens die Suche erspart.

Ihre Verpackungsdaten verlassen Ihren Browser nicht

Das ist kein Versprechen, das ist überprüfbar. Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge Ihres Browsers, gehen Sie auf den Netzwerk-Tab und füllen Sie Ihre Verpackungen aus. Sie werden keine einzige Anfrage mit Ihren Daten sehen, denn der Generator läuft vollständig auf Ihrem Rechner. Dem Server wird nur mitgeteilt, wie viele Verpackungsarten es sind, um Demo oder Paket zu unterscheiden.

Ihr Kunde kann das Dokument prüfen, ohne Sie anzurufen

Jede aus dem Portal ausgestellte Erklärung trägt eine eigene Nummer und einen QR-Code. Wer ihn scannt, sieht, dass das Dokument existiert und zu wem es gehört, ohne Sie zu behelligen. Genau das verlangen Handel und Industriekunden am Ende.

Auch die Unterlagen in Ihrer Sprache

Die meisten günstigen Generatoren übersetzen die Erklärung, liefern die technischen Unterlagen nach Anhang VII aber nur auf Englisch — manche schreiben das sogar auf der eigenen Website. Hier kommen alle drei Dokumente — Erklärung, Übersichtsmatrix und Checkliste zu Anhang VII — in derselben Sprache heraus, in einer von sieben.

Was Ihnen niemand versprechen kann — wir eingeschlossen

In der Branche kursieren Versprechen von „garantierter Konformität“ oder „rechtssicheren“ Dokumenten. Es lohnt sich zu wissen, dass die Verordnung das niemandem erlaubt: Artikel 39 legt die Verantwortung für die Erklärung auf denjenigen, der sie unterzeichnet — also auf Sie. Und die PPWR sieht keine Stelle vor, die Ihre Verpackung zertifiziert: die Bewertung ist interne Fertigungskontrolle (Modul A, Anhang VII). Hier werden Sie nicht lesen, dass wir Ihnen etwas garantieren, denn wir könnten es nicht halten. Wir bereiten die Dokumente in der amtlichen Struktur auf und sagen Ihnen, welche Nachweise Ihnen fehlen.

Ihr Kauf verfällt nicht

Manche im Markt geben Ihnen 30 Tage, um Ihre Dokumente erneut herunterzuladen; andere verlangen ein laufendes Abo, nur um den Zugang zu behalten. Hier zahlen Sie einmal, und es läuft kein Countdown: Sie melden sich an und laden erneut herunter, wann Sie wollen. Bewahren Sie trotzdem Ihre eigene Kopie auf — die Verordnung verlangt, die Erklärung 5 Jahre aufzubewahren (10 bei wiederverwendbaren Verpackungen, Art. 15.3), und die Dokumente gehören vom ersten Tag an Ihnen, als PDF.

Häufige Fragen

Was genau ist die EU-Konformitätserklärung?

Ein einseitiges Dokument, in dem Ihr Unternehmen schriftlich erklärt, dass ein Verpackungstyp die EU-Verpackungsverordnung erfüllt: welche Materialien er enthält, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind und dass die technischen Unterlagen (Anhang VII) vorliegen. Pflicht ab dem 12. August 2026 (Verordnung (EU) 2025/40, Art. 39 und Anhang VIII).

Muss mich jemand zertifizieren oder auditieren?

Nein. Die Verordnung sieht die interne Fertigungskontrolle vor (Modul A, Anhang VII): das Unternehmen prüft und dokumentiert selbst. Kein externer Auditor, keine Zertifizierungsstelle — aber die Unterlagen müssen vorliegen und aufbewahrt werden.

Reicht eine Erklärung für alle meine Verpackungen?

Nein, es gilt: eine Erklärung pro Verpackungstyp. Flasche, Verschluss, Etikett, Umkarton und Versandkarton sind fünf Typen — also fünf Erklärungen. Deshalb decken die Pakete 10 oder 30 Typen ab.

Ein Detail, das Geld sparen kann: Innerhalb derselben Art können Varianten, die sich nur in der Größe unterscheiden und die Konformität nicht berühren, in einer einzigen „Familien“-Erklärung zusammengefasst werden. Der Leitfaden der Kommission lässt das zu, und die portugiesische Behörde hat es in ihrem Rundschreiben vom Juli 2026 schriftlich festgehalten. Bevor Sie Verpackungen zählen: prüfen Sie, welche wirklich unterschiedliche Arten sind — vielleicht brauchen Sie weniger Erklärungen als gedacht.

Was passiert, wenn ich noch nichts habe?

Dann darf diese Verpackung rechtlich nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Eine Marktaufsicht kann die Unterlagen anfordern und den Rückruf anordnen; die Mitgliedstaaten legen Sanktionen fest.

Kann ich ConformaPack vor dem Kauf testen?

Ja: der Generator ist für 2 Verpackungen offen, mit einem vorausgefüllten Beispiel. Ohne Registrierung und ohne Karte; nur der PDF-Download erfordert ein kostenloses Google-Konto. Die Dokumente kommen auch auf Deutsch heraus (sieben Sprachen, im Wortlaut des Amtsblatts); die Oberfläche des Generators ist auf Spanisch.

Garantiert ConformaPack, dass ich die Verordnung erfülle?

Nein — und misstrauen Sie jedem, der das verspricht. ConformaPack erstellt die Dokumente mit der richtigen Struktur und sagt Ihnen, welche Nachweise Sie sammeln müssen. Dass die Angaben stimmen, erklärt und unterschreibt immer Ihr Unternehmen.

Was ConformaPack ist — und was nicht

ConformaPack ist ein dokumentarisches Hilfswerkzeug, keine Rechtsberatung: Es formuliert und ordnet die Erklärung und die technische Dokumentation nach den offiziellen Mustern der Verordnung (EU) 2025/40. Die Konformitätserklärung wird immer von der verantwortlichen Person Ihres Unternehmens unterschrieben, die die Verpackung in Verkehr bringt und für die Einhaltung haftet. Wir sind keine benannte Stelle, kein Labor und keine Anwaltskanzlei, und die Nutzung von ConformaPack ist keine Rechtsberatung. Für komplexe Fälle stimmen Sie sich mit Ihrem Berater ab.

Beratung

Fragen vor dem Kauf?

Hinterlassen Sie uns Ihre Daten und wir helfen Ihnen unverbindlich, das passende Paket zu wählen. Kein Spam: Wir schreiben nur, um Ihnen zu antworten.

Wir verwenden Ihre Daten nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Verantwortlich: Potencia Digital (NIF 23302634T, info@conformapack.com). Mehr in der Datenschutzerklärung.