ConformaPack

Das vollständige Dokument, vor dem Kauf

Das erzeugt ConformaPack, ohne Kürzungen. Ein Beispielunternehmen mit drei Verpackungen ergibt diese elf Dokumente:

  • Drei EU-Konformitätserklärungen, eine je Verpackung (Anhang VIII, alle acht Punkte).
  • Die Übersichtsmatrix aller Verpackungen.
  • Die Checkliste der technischen Unterlagen (Anhang VII).
  • Ein Anschreiben zur Datenanforderung für jeden Lieferanten, auf Grundlage von Art. 16.

Das Unternehmen gibt es nicht, die Daten sind erfunden. Deshalb tragen die Dokumente den Stempel „Demonstrationsbeispiel“, den ConformaPack immer auf Beispieldaten setzt: mit Ihren eigenen Daten erscheint er nicht.

Art. 39 der Verordnung (EU) 2025/40 verlangt die Erklärung in der Sprache des Mitgliedstaats, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht wird. Wechseln Sie hier die Sprache: dieselben acht Dokumente, im Wortlaut des Amtsblatts.

ConformaPack PPWR

EU-Konformitätserklärung Nr. PD-B73088412-2026-01

Muster: Anhang VIII · Verordnung (EU) 2025/40
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

  1. Nr. PD-B73088412-2026-01 (eindeutige Kennung der Verpackung): Lata de acero 125 g · atún en aceite de oliva.
  2. Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten des Erzeugers: Conservas del Segura S.L., USt-IdNr. B73088412, Pol. Ind. La Ribera, nave 14, 30500 Molina de Segura (Murcia), España.
  3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.
  4. Gegenstand der Erklärung (Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit): Beschreibung der Verpackung: Verkaufsverpackung; Material(ien): Stahl / Weißblech; Stückgewicht 58 g; dazu bestimmt, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen; Einwegverpackung; Recyclingfähigkeit: vom Lieferanten schriftlich erklärt.
  5. Der unter Nummer 4 genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die Harmonisierung: Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (anwendbare Anforderungen der Artikel 5 bis 12). Weitere angewandte Rechtsakte der Union: Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
  6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird: Es wurden weder harmonisierte Normen noch gemeinsame Spezifikationen angewandt (Veröffentlichung durch die Kommission steht noch aus, Art. 36 und 37). Die Konformität wird auf der Grundlage der technischen Unterlagen (Anhang VII) erklärt, die Folgendes umfassen: dokumentierte Lieferantenerklärung zu Schwermetallen (Summe aus Pb, Cd, Hg und Cr VI ≤ 100 mg/kg, Art. 5 Abs. 4); Nachweisgrundlage zu den PFAS-Grenzwerten des Art. 5 Abs. 5 (Declaración del proveedor Envalata S.A., feb-2026, ref. ENV-PFAS-2026-014).
  7. Die notifizierte Stelle: nicht zutreffend. Die Konformitätsbewertung erfolgte durch interne Fertigungskontrolle (Modul A des Anhangs VII der Verordnung (EU) 2025/40) ohne Beteiligung einer notifizierten Stelle.
  8. Zusätzliche Angaben: Diese Erklärung und die zugehörigen technischen Unterlagen werden den Behörden 5 Jahre lang ab dem Inverkehrbringen der Verpackung zur Verfügung gehalten (Einwegverpackung). Zugehörige technische Unterlagen: ET-PD-B73088412-2026-01.

Unterzeichnet für und im Namen von:
Conservas del Segura S.L. · USt-IdNr. B73088412

(Ort und Datum der Ausstellung): Molina de Segura, den 13. August 2026

Dokument-ID: PD-B73088412-2026-01 · Zugehörige technische Unterlagen: ET-PD-B73088412-2026-01 · Aufbewahrung: 5 Jahre

María Robles Gómez · Directora de Calidad
(Name, Funktion) (Unterschrift) — (handschriftliche oder elektronische Unterschrift der verantwortlichen Person)

Gültigkeit: Dieses Dokument wird erst mit der Unterzeichnung durch die verantwortliche Person des Unternehmens voll wirksam; diese übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts. Es ist 5 Jahre lang für die Behörden bereitzuhalten.

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

ConformaPack PPWR

EU-Konformitätserklärung Nr. PD-B73088412-2026-02

Muster: Anhang VIII · Verordnung (EU) 2025/40
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

  1. Nr. PD-B73088412-2026-02 (eindeutige Kennung der Verpackung): Estuche de cartón para pack de 3 latas.
  2. Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten des Erzeugers: Conservas del Segura S.L., USt-IdNr. B73088412, Pol. Ind. La Ribera, nave 14, 30500 Molina de Segura (Murcia), España.
  3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.
  4. Gegenstand der Erklärung (Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit): Beschreibung der Verpackung: Umverpackung; Material(ien): Karton / Papier; Stückgewicht 22 g; ohne Lebensmittelkontakt; Einwegverpackung; Recyclingfähigkeit: vom Lieferanten schriftlich erklärt.
  5. Der unter Nummer 4 genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die Harmonisierung: Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (anwendbare Anforderungen der Artikel 5 bis 12).
  6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird: Es wurden weder harmonisierte Normen noch gemeinsame Spezifikationen angewandt (Veröffentlichung durch die Kommission steht noch aus, Art. 36 und 37). Die Konformität wird auf der Grundlage der technischen Unterlagen (Anhang VII) erklärt, die Folgendes umfassen: dokumentierte Lieferantenerklärung zu Schwermetallen (Summe aus Pb, Cd, Hg und Cr VI ≤ 100 mg/kg, Art. 5 Abs. 4).
  7. Die notifizierte Stelle: nicht zutreffend. Die Konformitätsbewertung erfolgte durch interne Fertigungskontrolle (Modul A des Anhangs VII der Verordnung (EU) 2025/40) ohne Beteiligung einer notifizierten Stelle.
  8. Zusätzliche Angaben: Diese Erklärung und die zugehörigen technischen Unterlagen werden den Behörden 5 Jahre lang ab dem Inverkehrbringen der Verpackung zur Verfügung gehalten (Einwegverpackung). Zugehörige technische Unterlagen: ET-PD-B73088412-2026-02.

Unterzeichnet für und im Namen von:
Conservas del Segura S.L. · USt-IdNr. B73088412

(Ort und Datum der Ausstellung): Molina de Segura, den 13. August 2026

Dokument-ID: PD-B73088412-2026-02 · Zugehörige technische Unterlagen: ET-PD-B73088412-2026-02 · Aufbewahrung: 5 Jahre

María Robles Gómez · Directora de Calidad
(Name, Funktion) (Unterschrift) — (handschriftliche oder elektronische Unterschrift der verantwortlichen Person)

Gültigkeit: Dieses Dokument wird erst mit der Unterzeichnung durch die verantwortliche Person des Unternehmens voll wirksam; diese übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts. Es ist 5 Jahre lang für die Behörden bereitzuhalten.

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

ConformaPack PPWR

EU-Konformitätserklärung Nr. PD-B73088412-2026-03

Muster: Anhang VIII · Verordnung (EU) 2025/40
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

  1. Nr. PD-B73088412-2026-03 (eindeutige Kennung der Verpackung): Caja de cartón ondulado para envío e-commerce.
  2. Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten des Erzeugers: Conservas del Segura S.L., USt-IdNr. B73088412, Pol. Ind. La Ribera, nave 14, 30500 Molina de Segura (Murcia), España.
  3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.
  4. Gegenstand der Erklärung (Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit): Beschreibung der Verpackung: Transportverpackung; Material(ien): Karton / Papier, anderes: cinta de papel engomado; Stückgewicht 140 g; ohne Lebensmittelkontakt; Einwegverpackung; Recyclingfähigkeit: in Bewertung.
  5. Der unter Nummer 4 genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die Harmonisierung: Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (anwendbare Anforderungen der Artikel 5 bis 12).
  6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird: Es wurden weder harmonisierte Normen noch gemeinsame Spezifikationen angewandt (Veröffentlichung durch die Kommission steht noch aus, Art. 36 und 37). Die Konformität wird auf der Grundlage der technischen Unterlagen (Anhang VII) erklärt. [Offen: die Lieferantenerklärungen einholen, die diese Erklärung stützen.]
  7. Die notifizierte Stelle: nicht zutreffend. Die Konformitätsbewertung erfolgte durch interne Fertigungskontrolle (Modul A des Anhangs VII der Verordnung (EU) 2025/40) ohne Beteiligung einer notifizierten Stelle.
  8. Zusätzliche Angaben: Diese Erklärung und die zugehörigen technischen Unterlagen werden den Behörden 5 Jahre lang ab dem Inverkehrbringen der Verpackung zur Verfügung gehalten (Einwegverpackung). Zugehörige technische Unterlagen: ET-PD-B73088412-2026-03.

Unterzeichnet für und im Namen von:
Conservas del Segura S.L. · USt-IdNr. B73088412

(Ort und Datum der Ausstellung): Molina de Segura, den 13. August 2026

Dokument-ID: PD-B73088412-2026-03 · Zugehörige technische Unterlagen: ET-PD-B73088412-2026-03 · Aufbewahrung: 5 Jahre

María Robles Gómez · Directora de Calidad
(Name, Funktion) (Unterschrift) — (handschriftliche oder elektronische Unterschrift der verantwortlichen Person)

Gültigkeit: Dieses Dokument wird erst mit der Unterzeichnung durch die verantwortliche Person des Unternehmens voll wirksam; diese übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts. Es ist 5 Jahre lang für die Behörden bereitzuhalten.

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

ConformaPack PPWR

Übersichtsmatrix des Verpackungskatalogs

Unternehmen: Conservas del Segura S.L. · USt-IdNr. B73088412
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

Verzeichnis der von diesen Unterlagen erfassten Verpackungsarten und ihres jeweiligen Dokumentationsstands. Jede Zeile entspricht einer einzelnen EU-Konformitätserklärung (Art. 39 und Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40).

Übersicht der Verpackungen: Art, Materialien, Gewicht, Lebensmittelkontakt, Lieferantenerklärungen und Aufbewahrungsfrist
Nr.VerpackungErklärung Nr.ArtMaterialienGewichtLebensmittelkontaktVerwendungSchwermetalle (Art. 5 Abs. 4)PFAS (Art. 5 Abs. 5)Aufbewahrung
1Lata de acero 125 g · atún en aceite de olivaPD-B73088412-2026-01VerkaufsverpackungStahl / Weißblech58 gJaEinwegErklärt ≤ 100 mg/kgMit Nachweis5 Jahre
2Estuche de cartón para pack de 3 latasPD-B73088412-2026-02UmverpackungKarton / Papier22 gNeinEinwegErklärt ≤ 100 mg/kgNicht zutreffend5 Jahre
3Caja de cartón ondulado para envío e-commercePD-B73088412-2026-03TransportverpackungKarton / Papier, anderes: cinta de papel engomado140 gNeinEinwegOffenNicht zutreffend5 Jahre

Hinweise

  • Die Aufbewahrungsfristen laufen ab dem Inverkehrbringen der jeweiligen Verpackung: 5 Jahre (Einweg) oder 10 Jahre (wiederverwendbar), gemäß Anhang VII Nummer 4.
  • Jede Lebensmittelkontaktverpackung mit «OFFEN» in der PFAS-Spalte benötigt ihre Nachweisgrundlage (Art. 5 Abs. 5: Grenzwerte von 25 ppb je einzelnem PFAS, 250 ppb für die Summe und 50 ppm insgesamt, Polymere eingeschlossen).
  • Halten Sie diese Matrix aktuell: Bei einem Wechsel von Material oder Lieferant ist die Erklärung dieser Verpackung zu überprüfen.

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

ConformaPack PPWR

Checkliste der technischen Unterlagen (Anhang VII, Modul A)

Unternehmen: Conservas del Segura S.L. · 3 Verpackungsart(en)
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

Anhang VII der Verordnung (EU) 2025/40 («interne Fertigungskontrolle») verlangt, dass das Unternehmen diese Unterlagen selbst zusammenstellt und aufbewahrt. Niemand kommt, um Sie zu zertifizieren: Die Aufgabe besteht darin, diese Unterlagen zusammenzutragen und auffindbar zu halten, falls eine Behörde sie anfordert. Haken Sie jedes Feld ab, sobald das Dokument abgelegt ist.

Nummern des Anhangs VII und das Dokument, das das Unternehmen jeweils ablegen muss
NummerWas Anhang VII verlangtWelches Dokument abzulegen ist
2 Buchst. aAllgemeine Beschreibung der Verpackung und ihres VerwendungszwecksEin Datenblatt je Verpackung mit Foto oder Skizze, Verwendungszweck und Inhalt. Die Beschreibung unter Nummer 4 jeder erzeugten Erklärung dient als Grundlage.
2 Buchst. bEntwürfe, Fertigungszeichnungen und Werkstoffe der BauteileTechnisches Datenblatt oder Zeichnung des Verpackungslieferanten (Maße, Materialien, Flächengewichte). Fordern Sie es an: Der Lieferant muss es kennen.
2 Buchst. cBeschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Zeichnungen und der Funktionsweise erforderlich sindKurze Notiz in einfacher Sprache: wie die Verpackung schließt, wie sie geöffnet wird, wie sich die Materialien zum Recycling trennen lassen.
2 Buchst. dListe der angewandten harmonisierten Normen, gemeinsamen Spezifikationen oder anderen technischen Spezifikationen; werden diese nicht angewandt, Beschreibung der gewählten LösungenDerzeit sind für die PPWR keine harmonisierten Normen veröffentlicht: Legen Sie eine Notiz ab, welche Lieferantenunterlagen und technischen Kriterien Sie stattdessen herangezogen haben (Nummer 6 Ihrer Erklärung erzeugt sie).
2 Buchst. eQualitative Beschreibung der Bewertungen nach Artikel 6 (Recyclingfähigkeit), Artikel 10 (Minimierung) und Artikel 11 (wiederverwendbare Verpackungen)Notiz je Verpackung: was der Lieferant zur Recyclingfähigkeit erklärt, warum die Verpackung nicht größer oder schwerer als nötig ist und, falls wiederverwendbar, wie sie aufbereitet wird.
2 Buchst. fPrüfberichteLieferantenerklärungen zu Schwermetallen (Art. 5 Abs. 4, Summe Pb+Cd+Hg+Cr VI ≤ 100 mg/kg) sowie zu PFAS (Art. 5 Abs. 5) für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, mit Prüfbericht, sofern der Lieferant dies nicht schriftlich bestätigt.
3Herstellung: Maßnahmen, damit die Fertigung konform bleibtKontrollnotiz: was beim Wareneingang geprüft wird (Lieferscheine, Chargendatenblätter) und wie vorgegangen wird, wenn eine Charge von der Erklärung abweicht.
4Konformitätserklärung für jede Verpackungsart, zusammen mit den technischen Unterlagen aufbewahrtDie mit ConformaPack erzeugten und unterzeichneten Erklärungen. Bewahren Sie sie 5 Jahre ab dem Inverkehrbringen der jeweiligen Verpackung auf und händigen Sie der anfordernden Behörde eine Kopie aus.
5Bevollmächtigter (sofern vorhanden)Nur wenn Sie einen Bevollmächtigten schriftlich benannt haben: Legen Sie die Vollmacht ab. Andernfalls nicht zutreffend.

Wie Sie das ohne Chaos organisieren

  • Ein Ordner (physisch oder digital) je Verpackungsart, benannt nach den Unterlagen: ET-PD-B73088412-2026-01 · ET-PD-B73088412-2026-02 · ET-PD-B73088412-2026-03.
  • In jedem Ordner: die unterzeichnete Erklärung + die Dokumente dieser Liste, die auf diese Verpackung zutreffen.
  • Prüfen Sie die Unterlagen bei jedem Wechsel von Lieferant, Material oder Format: Die Erklärung ist «kontinuierlich auf dem neuesten Stand» zu halten (Art. 39 Abs. 2).

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

ConformaPack PPWR

Datenanforderung an Ihren Lieferanten — Lata de acero 125 g · atún en aceite de oliva

Grundlage: Art. 16 · Verordnung (EU) 2025/40
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

Dies ist kein Dokument zum Unterschreiben oder Ablegen: Es ist die E-Mail, die Sie Ihrem Lieferanten schicken, damit er Ihnen das Fehlende liefert. Kopieren, in Ihr E-Mail-Programm einfügen und senden.

Betreff: Erforderliche Daten für die Konformitätserklärung der Verpackung Lata de acero 125 g · atún en aceite de oliva

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erstellen derzeit die EU-Konformitätserklärung für diese Verpackung, die die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle seit dem 12. August 2026 verlangt. Es handelt sich um: Lata de acero 125 g · atún en aceite de oliva (Verkaufsverpackung, Stahl / Weißblech, 58 g).

Um unsere technischen Unterlagen (Anhang VII der Verordnung) abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen schriftlich und bezogen auf diese Verpackung:

  1. Genaue Materialzusammensetzung mit den Anteilen der einzelnen Bestandteile.
  2. Tatsächliches Stückgewicht der leeren Verpackung in Gramm.
  3. Erklärung, dass die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom 100 mg/kg nicht überschreitet (Art. 5 Abs. 4). — liegt uns bereits vor; wir führen es auf, damit es in den Unterlagen dokumentiert ist.
  4. Nachweisgrundlage zu den PFAS-Grenzwerten des Art. 5 Abs. 5 (25 ppb je Stoff, 250 ppb für die Summe und 50 ppm insgesamt, Polymere eingeschlossen), da diese Verpackung dazu bestimmt ist, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Falls Sie dies nicht schriftlich bestätigen können, einen Prüfbericht. — liegt uns bereits vor; wir führen es auf, damit es in den Unterlagen dokumentiert ist.
  5. Schriftliche Erklärung zur Recyclingfähigkeit der Verpackung und zu ihrer Einstufung, mit dem angewandten Kriterium. — liegt uns bereits vor; wir führen es auf, damit es in den Unterlagen dokumentiert ist.
  6. Angaben zur Begründung der Verpackungsminimierung (Art. 10): warum sie nicht kleiner oder leichter sein kann und ihre Funktion noch erfüllt.

Wir stützen uns dabei auf Artikel 16 der Verordnung selbst, wonach Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen müssen, die für den Nachweis der Konformität erforderlich sind, einschließlich der technischen Unterlagen nach Anhang VII, in einer Sprache, die der Erzeuger leicht verstehen kann. Papierform oder elektronische Form ist zulässig.

Mit diesen Angaben können wir die Unterlagen ohne weitere Rückfragen abschließen. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Conservas del Segura S.L.

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

ConformaPack PPWR

Datenanforderung an Ihren Lieferanten — Estuche de cartón para pack de 3 latas

Grundlage: Art. 16 · Verordnung (EU) 2025/40
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

Dies ist kein Dokument zum Unterschreiben oder Ablegen: Es ist die E-Mail, die Sie Ihrem Lieferanten schicken, damit er Ihnen das Fehlende liefert. Kopieren, in Ihr E-Mail-Programm einfügen und senden.

Betreff: Erforderliche Daten für die Konformitätserklärung der Verpackung Estuche de cartón para pack de 3 latas

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erstellen derzeit die EU-Konformitätserklärung für diese Verpackung, die die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle seit dem 12. August 2026 verlangt. Es handelt sich um: Estuche de cartón para pack de 3 latas (Umverpackung, Karton / Papier, 22 g).

Um unsere technischen Unterlagen (Anhang VII der Verordnung) abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen schriftlich und bezogen auf diese Verpackung:

  1. Genaue Materialzusammensetzung mit den Anteilen der einzelnen Bestandteile.
  2. Tatsächliches Stückgewicht der leeren Verpackung in Gramm.
  3. Erklärung, dass die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom 100 mg/kg nicht überschreitet (Art. 5 Abs. 4). — liegt uns bereits vor; wir führen es auf, damit es in den Unterlagen dokumentiert ist.
  4. Schriftliche Erklärung zur Recyclingfähigkeit der Verpackung und zu ihrer Einstufung, mit dem angewandten Kriterium. — liegt uns bereits vor; wir führen es auf, damit es in den Unterlagen dokumentiert ist.
  5. Angaben zur Begründung der Verpackungsminimierung (Art. 10): warum sie nicht kleiner oder leichter sein kann und ihre Funktion noch erfüllt.

Wir stützen uns dabei auf Artikel 16 der Verordnung selbst, wonach Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen müssen, die für den Nachweis der Konformität erforderlich sind, einschließlich der technischen Unterlagen nach Anhang VII, in einer Sprache, die der Erzeuger leicht verstehen kann. Papierform oder elektronische Form ist zulässig.

Mit diesen Angaben können wir die Unterlagen ohne weitere Rückfragen abschließen. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Conservas del Segura S.L.

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

ConformaPack PPWR

Datenanforderung an Ihren Lieferanten — Caja de cartón ondulado para envío e-commerce

Grundlage: Art. 16 · Verordnung (EU) 2025/40
Ausstellungsdatum: 13. August 2026

Dies ist kein Dokument zum Unterschreiben oder Ablegen: Es ist die E-Mail, die Sie Ihrem Lieferanten schicken, damit er Ihnen das Fehlende liefert. Kopieren, in Ihr E-Mail-Programm einfügen und senden.

Betreff: Erforderliche Daten für die Konformitätserklärung der Verpackung Caja de cartón ondulado para envío e-commerce

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erstellen derzeit die EU-Konformitätserklärung für diese Verpackung, die die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle seit dem 12. August 2026 verlangt. Es handelt sich um: Caja de cartón ondulado para envío e-commerce (Transportverpackung, Karton / Papier, anderes: cinta de papel engomado, 140 g).

Um unsere technischen Unterlagen (Anhang VII der Verordnung) abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen schriftlich und bezogen auf diese Verpackung:

  1. Genaue Materialzusammensetzung mit den Anteilen der einzelnen Bestandteile.
  2. Tatsächliches Stückgewicht der leeren Verpackung in Gramm.
  3. Erklärung, dass die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom 100 mg/kg nicht überschreitet (Art. 5 Abs. 4).
  4. Schriftliche Erklärung zur Recyclingfähigkeit der Verpackung und zu ihrer Einstufung, mit dem angewandten Kriterium.
  5. Angaben zur Begründung der Verpackungsminimierung (Art. 10): warum sie nicht kleiner oder leichter sein kann und ihre Funktion noch erfüllt.

Wir stützen uns dabei auf Artikel 16 der Verordnung selbst, wonach Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen müssen, die für den Nachweis der Konformität erforderlich sind, einschließlich der technischen Unterlagen nach Anhang VII, in einer Sprache, die der Erzeuger leicht verstehen kann. Papierform oder elektronische Form ist zulässig.

Mit diesen Angaben können wir die Unterlagen ohne weitere Rückfragen abschließen. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Conservas del Segura S.L.

Als Vorlage zum Selbstausfüllen erstelltes Dokument. Die Konformität und die Richtigkeit werden von der verantwortlichen Person des Unternehmens erklärt und unterzeichnet. Demonstrationsbeispiel · fiktives Unternehmen

Und dazu die Kennzeichnung jedes Landes

Bis zum harmonisierten EU-Etikett (2028) gilt das Recht des jeweiligen Landes. Diese drei Blätter entstehen aus denselben Daten wie die Erklärungen und sind ohne Aufpreis in den Paketen enthalten.

ConformaPack PPWR

Marcado del envase — España

Art. 13 del Real Decreto 1055/2022
Conservas del Segura S.L. · NIF B73088412

Ficha de marcado para los envases domésticos puestos en el mercado español. La indicación de la fracción o contenedor es obligatoria desde el 1 de enero de 2025; el código de material de la Decisión 97/129/CE es voluntario mientras la normativa de la UE no disponga otra cosa.

Fracción o contenedor y código de material de cada envase
N.ºEnvase / componenteFracción o contenedor (obligatorio)Código del material (voluntario)
1Lata de acero 125 g
· tapa abre-fácil
Contenedor amarillo · envases ligeros (metal)
· Contenedor amarillo
FE 40
· FE 40
2Estuche de cartón para pack de 3 latasContenedor azul · papel y cartónPAP 21
3Caja de cartón ondulado para envío
· cinta de papel engomado
Contenedor azul · papel y cartón
· Contenedor azul
PAP 20
· PAP 22

Otras marcas que pueden aplicar

  • Envase reutilizable: los tres se declararon de un solo uso, así que no procede la indicación de reutilizable ni el símbolo del sistema de depósito, devolución y retorno.
  • Plásticos de un solo uso: ninguno de los tres cuerpos es plástico; el marcado del Reglamento de Ejecución (UE) 2020/2151 no les aplica.
  • Porcentajes: en estas declaraciones no consta material reciclado, así que no hay porcentaje que indicar. Solo se lleva a la etiqueta con el justificante del proveedor.

Notas

  • El destino real de cada residuo lo decide cada entidad local: la indicación estandarizada remite siempre a las normas del municipio.
  • Se marcan por separado los componentes que el consumidor puede separar con la mano, porque van a contenedores distintos.
  • El régimen sancionador es el de la Ley 7/2022, cuyo marco de referencia llega a los 100.000 € en infracciones graves.

Propuesta de contenido generada con los datos de la empresa, que sigue siendo responsable de comprobarla y aplicarla en la etiqueta. No sustituye a un asesoramiento legal. Cuando sea aplicable la etiqueta armonizada del art. 12 del Reglamento (UE) 2025/40 —12 de agosto de 2028, o 24 meses después de su acto de ejecución—, esta ficha se actualizará. Ejemplo demostrativo · empresa ficticia

ConformaPack PPWR

Etichettatura ambientale — Italia

Art. 219, comma 5, D.Lgs. 152/2006
Conservas del Segura S.L. · NIF B73088412

Obbligatoria dal 1º gennaio 2023 per gli imballaggi immessi sul mercato italiano. Per gli imballaggi destinati al consumatore (B2C) servono codifica del materiale, famiglia e indicazione di raccolta; per il circuito industriale (B2B) è sufficiente la codifica.

Codifica, famiglia e indicazione di raccolta di ogni imballaggio
N.Imballaggio / componenteCodifica (Dec. 97/129/CE)FamigliaIndicazione di raccolta (B2C)
1Lattina di acciaio 125 g
· coperchio apri-facile
FE 40
· FE 40
AcciaioRaccolta metalli
2Astuccio di cartone per confezione da 3PAP 21CartaRaccolta carta
3Scatola di cartone ondulato per spedizione
· nastro di carta gommata
PAP 20
· PAP 22
CartaRaccolta carta

Canale digitale

Le Linee Guida (decreto MiTE n. 360 del 28-09-2022) ammettono che le informazioni siano rese disponibili anche tramite canali digitali (QR, app, sito), purché il rimando sia chiaro sull'imballaggio. La pagina pubblica di ciascuna dichiarazione può servire da canale complementare.

Note

  • Si codificano i componenti separabili manualmente dal consumatore; ciò che non si separa segue il materiale prevalente.
  • La destinazione effettiva la stabilisce ogni Comune: per questo l'indicazione standard rinvia sempre alle sue disposizioni.
  • Gli imballaggi privi dei requisiti dell'art. 219, comma 5, sono soggetti alla sanzione dell'art. 261, comma 3, del D.Lgs. 152/2006: da 5.200 a 40.000 euro.

Proposta di contenuto generata dai dati dell'azienda, che resta responsabile della verifica e dell'applicazione in etichetta. Non sostituisce una consulenza legale. Esempio dimostrativo · azienda fittizia

ConformaPack PPWR

Signalétique de tri — France

Décret n° 2021-835 · art. R. 541-12-17 et suivants
Conservas del Segura S.L. · NIF B73088412

Le marquage se compose de deux éléments indissociables : le logo Triman et le cartouche Info-tri, qui montre chaque élément séparable de l'emballage — séparés par un « + » — et sa destination. La mention FR s'ajoute si le même emballage est vendu hors de France.

Matière et destination de chaque élément
Emballage / élémentMatièreDestination à indiquer
1Boîte acier 125 g
· couvercle à ouverture facile
FE 40 · AcierBac de tri
· Bac de tri
2Étui carton pour lot de 3PAP 21 · Carton compactBac de tri
3Caisse carton ondulé pour expédition
· ruban de papier gommé
PAP 20 · Carton onduléBac de tri
· Bac de tri

Selon la taille de la face d'apposition

Ce qui est exigible selon la surface
SurfaceCe qui est exigible
Moins de 10 cm²Marquage intégralement dématérialisable
De 10 à 20 cm²Logo Triman seul ; le reste peut être dématérialisé
Plus de 20 cm²Signalétique complète : Triman + cartouche

Notes

  • Depuis l'extension des consignes de tri, tous les emballages ménagers hors verre se déposent dans le bac de tri ; le verre garde son conteneur.
  • Le logo Triman et les pictogrammes du cartouche ont un dessin normalisé : ils se téléchargent auprès de votre éco-organisme (Citeo). Nous ne les reproduisons pas : cette fiche dit ce que le cartouche doit dire, pas à quoi il ressemble.
  • La Commission européenne conteste ces règles françaises (mise en demeure en février 2023, saisine de la CJUE en juillet 2025). Tant que la Cour ne s'est pas prononcée, l'obligation reste applicable.
  • Amende administrative jusqu'à 3 000 € (personne physique) et 15 000 € (personne morale), art. L. 541-9-4 du code de l'environnement.

Proposition de contenu établie à partir des données de l'entreprise, qui reste responsable de leur vérification et de leur application sur l'emballage. Ne remplace pas un conseil juridique. Exemple démonstratif · entreprise fictive

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